Skip to main content
 
 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. ALLGEMEINES
Die nachstehenden Bedingungen von IT sure GmbH (nachfolgend „IT sure“ genannt) gelten für alle Leistungen (Verkauf, Lieferung, Installation, u.ä.), soweit nicht schriftlich andere Bedingungen vereinbart wurden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, denen IT sure nicht ausdrücklich zugestimmt hat, sind in keinem Fall Vertragsinhalt.

2. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS
Aufträge werden mit ihrer schriftlichen Bestätigung durch IT sure, deren Inhalt für das Vertragsverhältnis und den Lieferumfang allein verantwortlich ist, rechtsverbindlich. Nebenreden, mündliche Erklärungen von Angestellten oder Vertretern sowie Änderungen bestätigter Aufträge (inklusive Änderungen bezüglich Liefergegenständen) bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch IT sure.

3. KURZFRISTIGE TERMINABSAGE VON DIENSTLEISTUNGEN
Termine, in denen wir bereits unsere Consultants im Rahmen eines Auftrags verplant haben und die kurzfristig abgesagt werden, werden entsprechend gehandhabt. D. h. die Zeit wird gebucht und anteilig oder vollständig berechnet. Details lesen Sie unter folgendem Link nach: ITsure_NoShow.pdf (it-sure.de)

4. PREISE
Zu den Preisen kommt Mehrwertsteuer in ihrer gesetzlichen Höhe am Tag der Fakturierung hinzu. Zu den ausgewiesenen Preisen für die Liefergegenstände kommen folgende gesondert zu berechnenden Kosten: Verpackungs-, Kabel-, sonstige Installations- und Transportkosten. Sofern Vorberatung gewünscht wird, wird dies gesondert in Rechnung gestellt (siehe auch Ziffer 4).

Alle Preise gelten stets nur für den einzelnen Auftrag, also weder rückwirkend noch für künftige Aufträge. Alle Sendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Erhöht IT sure nach Vertragsabschluss die Preise für die vertragliche Leistung im Zusammenhang mit behördlichen Anordnungen oder wegen Lohn-, Material-, oder sonstigen Selbstkostenerhöhungen von zusammen mehr als 5%, so kann sie die vereinbarten Preise insoweit entsprechend erhöhen, als sie ihre Leistung erst nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsabschluss erbringt. Wenn die Preiserhöhung den Anstieg der Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung erheblich übersteigt, hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

5. LIEFERUNG UND VERSAND
Soweit keine besonderen Vereinbarungen über die Versandart getroffen wurden, entscheidet IT sure über die Versandart ohne eine Gewähr für die sicherste, billigste und schnellste Beförderung zu übernehmen. Auf Wunsch des Auftraggebers werden alle Sendungen ab Gefahrübergang für dessen Rechnung versichert. Im Schadensfall tritt IT sure die Ansprüche aus der Versicherung Zug um Zug an den Auftraggeber ab, sobald er seine vertragliche Leistung erbracht und IT sure die Versicherungsprämie erstattet hat.

6. GEFAHRÜBERGANG
Bei Lieferungen geht die Gefahr spätestens mit der Absendung der Anzeige der Versandbereitschaft, nach Aussonderung der Ware mangels einer solchen Anzeige mit dem Zeitpunkt, in dem die Lieferung das Lager verlässt, auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder IT sure neben der Absendung noch weitere Leistungen übernommen hat (z.B. Installation, Transport).

Gerät der Auftraggeber mit dem Abruf, der Abnahme oder Abholung der Ware in Verzug oder ist eine Verzögerung des Versandes oder der Zustellung von ihm zu vertreten, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über, auf Ziff. 4 wird hingewiesen.

7. LIEFER-, INSTALLATIONSFRIST, UNMÖGLICHKEIT, ABNAHME
Ist eine Lieferfrist vereinbart, so beginnt diese mit dem Datum der Auftragsbestätigung von IT sure, jedoch nicht, bevor die vom Auftraggeber gewünschte technische Ausführung völlig geklärt ist. Soweit Teillieferungen zumutbar sind, können diese erfolgen und gesondert in Rechnung gestellt werden.

Wenn IT sure an der Einhaltung einer Liefer- beziehungsweise Installationsfrist durch Umstände gehindert wird, die nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist in angemessenem Umfang. IT sure hat es insbesondere nicht zu vertreten, wenn sie selbst nicht beliefert wird, obgleich sie bei zuverlässigen Zulieferern deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben hat. In wichtigen Fällen wird IT sure Beginn und Ende solcher Hindernisse dem Auftraggeber mitteilen. Wird durch solche Umstände eine Leistung von IT sure unmöglich, so wird IT sure von der entsprechenden Verpflichtung frei. Treten außerhalb des Willens von IT sure liegende Umstände während des Verzuges von IT sure ein, so hat IT sure diese gleichwohl zu vertreten. In Fällen höherer Gewalt bei IT sure oder deren Zulieferern tritt sie solange nicht ein, bis die Störungsursache beseitigt ist. Wird die Störung nicht in angemessener Frist beseitigt, werden die beiderseitigen Vertragspflichten aufgehoben, ohne dass die Parteien Ansprüche gegeneinander geltend machen können. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er nach Verzugsbeginn schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen setzt und gleichzeitig für den Fall der Nichtlieferung innerhalb der gesetzlichen Frist seinen Rücktritt ankündigt. Ein für den Fall des Leistungsverzuges von IT sure oder der von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung dem Auftraggeber zustehenden Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug oder die Unmöglichkeit auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht.

Gerät der Auftraggeber mit dem Abruf, der Abnahme oder Abholung der Ware in Verzug oder ist eine Verzögerung des Versandes oder der Zustellung von ihm zu vertreten, so ist IT sure unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, die Ware auf seine Kosten und Gefahr bei IT sure oder einem Dritten einzulagern und ihm Lagerkosten in Höhe von mindestens 0,5% des auf die nicht abgenommene Menge entfallenden Rechnungsbetrages für jede angefangene Woche der Lagerung zu berechnen oder nach Ablauf einer von IT sure gesetzten Nachfrist die nicht abgenommenen Mengen anderweitig zu verkaufen und/oder nach Ablauf der von IT sure gesetzten Nachfrist in Höhe der nicht abgenommenen Mengen vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Leistung von IT sure auf ihren Wunsch hin unverzüglich förmlich abzunehmen, sobald ihm die Funktionsfähigkeit des Liefergegenstandes von IT sure unter Beweis gestellt worden ist, und die Abnahme schriftlich zu bestätigen.

8. GEWÄHRLEISTUNG
Die Gewährleistungspflicht für Leistungen von IT sure beträgt 12 Monate, gerechnet ab dem Tag der betriebsbereiten Aufstellung bei dem Auftraggeber. Zur Erhaltung seiner Gewährleistungsrechte muss der Auftraggeber Beanstandungen wegen unvollständiger Leistung oder äußerlich erkennbarer Mängel der Leistung innerhalb von 2 Wochen seit dem Empfang der Leistung und Beanstandungen wegen verborgener Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung bei IT sure schriftlich vorbringen.

Für normale Abnutzung insbesondere an Verschleißteilen besteht keine Gewährleistungspflicht. Eine Gewährleistungspflicht besteht auch dann nicht, wenn Schäden oder Störungen an dem Liefergegenstand eintreten, die auf unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungenügende Instandhaltung vom Auftraggeber oder Dritter, fehlerhaft installierter Programme, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, Einfluss von Fremdgeräten oder mangelhafte Dienstleistungen Dritter bzw. des Auftraggebers zurückzuführen sind. Eine Gewährleistungspflicht besteht ferner dann nicht, wenn auf Veranlassung des Auftraggebers von der normalen Ausführung der Leistung (z.B. bezüglich der verwendeten Werkstoffe) abgewichen wird. Die IT sure übernimmt keinerlei Haftung dafür, dass die gelieferte Hardware/Software mit jeder im Markt erhältlichen oder sonstiger Hardware/Software zusammenarbeitet.

In einem Gewährleistungsfall ist IT sure nach billigem Ermessen unterliegender Wahl verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, IT sure auf Verlangen durch Übersendung eines beanstandeten Liefergegenstandes Gelegenheit zu geben, die Ursache des gemeldeten Fehlers zu untersuchen und zu beseitigen bzw. Ersatz zu leisten. Ersetzte Teile werden Eigentum von IT sure. Der Auftraggeber hat darüber hinaus das Recht auf Wandlung oder Minderung nur, wenn die Mängelbeseitigung nicht nach spätestens zwei Versuchen zum Erfolg führt oder wenn IT sure sich auf eine begründete Beanstandung innerhalb einer angemessenen Frist von 3 Wochen nicht äußert. Die Haftung für wesentliche Fremderzeugnisse von IT sure beschränkt sich zunächst darauf, dass sie ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten des mangelhaften Fremderzeugnisses an den Auftraggeber lastenfrei abtritt. Führt die Inanspruchnahme des Lieferanten nicht zum Erfolg, haftet IT sure subsidiär nach Maßgabe der Bestimmungen 7. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, so hat der Auftraggeber IT sure alle Aufwendungen zu ersetzen, die IT sure dadurch entstanden sind.

9. GESAMTHAFTUNG
Eine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden sowie Büromaschinen, PC, Netzwerke, Controller, Treiber und Software aller Art ist –ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches – ausgeschlossen. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten haftet IT sure begrenzt. IT sure haftet ferner begrenzt für die Verletzung von Kardinalspflichten. Bei Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet IT sure begrenzt, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt oder vertragliche Zusicherungen nicht erfüllt werden. In allen übrigen Fällen haftet IT sure für deren Verhalten nur insoweit, als sie diese – ohne eine Rechtspflicht hierzu – gegen ein solches Risiko tatsächlich versichert hat, und zwar begrenzt auf die tatsächlich versicherten Risiken und Versicherungssummen. Darüber hinaus haftet IT sure für das Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen nicht, und zwar unabhängig von Art und Ursache eines Schadens.

10. ZAHLUNG
Alle zur Zahlung fälligen Rechnungen von IT sure sind sofort und ohne Rechnungsabzug spätestens eine Woche ab dem Rechnungsdatum zu zahlen, sofern keine abweichenden Vereinbarungen bestehen.
Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung durch Scheck oder Überweisung nur an die SüdFactoring GmbH geleistet werden, der die IT sure die zugrundeliegenden Forderungen abgetreten haben. Davon ausgenommen sind Lastschrifteinzugsfahren und Vorauskasse-Rechnungen. Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist unzulässig. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, so ist er zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nicht berechtigt, es sei denn, dass dieses auf unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen beruht. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Diskont- und Wechselspesen zzgl. Mehrwertsteuer gehen nach Maßgabe der Privatbanksätze zu Lasten des Auftraggebers.

Bei Überschreitung der Zahl von Zahlungszielen ist IT sure zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der deutschen Bundesbank bzw. ab dem 01.01.2002 über dem entsprechenden Zinssatz der Europäischen Zentralbank bezogen auf den Rechnungsendbetrag berechtigt. Dem Auftraggeber steht jederzeit der Nachweis offen, dass der IT sure entstandene Schaden geringer als die verlangten Verzugszinsen ist.

11. SICHERUNGEN, INSBESONDERE EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur gänzlichen Zahlung des Preises für die jeweilige Leistung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von IT sure. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer gelten darüber hinaus folgende Bestimmungen:

Gelieferte Erzeugnisse bleiben Eigentum von IT sure bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche, die IT sure gegen den Auftraggeber aus dem Liefervertrag zustehen. IT sure ist berechtigt, ihrem Eigentumsvorbehalt unterliegende Liefergegenstände auf Kosten des Auftraggebers gegen alle versicherungswürdigen Risiken zu versichern, es sei denn, der Auftraggeber weist das Bestehen eines ausreichenden Versicherungsschutzes nach. Liefergegenstände dürfen, so lange Eigentumsvorbehalt besteht, nur im ordentlichen Geschäftsgang und nicht mehr nach einer Zahlungseinstellung veräußert oder verarbeitet werden. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer, so tritt er IT sure schon jetzt alle ihm aus der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung der Ansprüche von IT sure wegen welcher der Eigentumsvorbehalt besteht. Der Auftraggeber ist zum Einzug der an IT sure abgetretenen Forderung berechtigt und verpflichtet, es sei denn, der Auftraggeber stellt seine Zahlungen ein oder die GmbH widerruft diese Ermächtigung. Der Auftraggeber hat auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er Liefergegenstände veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug und Nachfristsetzung, ist IT sure berechtigt, die Herausgabe zu verlangen und die Ware beim Auftraggeber abzuholen, ohne dass sie deswegen zuvor vom Vertrag zurücktreten müsste. Der Auftraggeber hat insoweit kein Recht zum Besitz. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn IT sure dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Die zwingenden Regelungen des Verbraucherkreditgesetzes bleiben hierdurch unberührt. Der Auftraggeber darf dem Eigentumsvorbehalt von IT sure unterliegende Gegenstände nicht verpfänden und nicht sicherungsübereignen. Er ist verpflichtet, alle Rechte von IT sure aus den vorstehenden Sicherungsbestimmungen auch jedem Dritten gegenüber geltend zu machen, zu wahren, insbesondere bei Pfändungsandrohungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand auf das Eigentum von IT sure hinzuweisen und IT sure jede trotzdem erfolgte Beeinträchtigung ihrer Eigentumsrechte unverzüglich anzuzeigen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die gesicherte Forderung um mehr als 20%, so kann der Auftraggeber insoweit Freigabe von Sicherheiten nach Wahl von IT sure verlangen.

12. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Soweit nicht anderweitig vereinbart, ist der Erfüllungsort für sämtliche Zahlungs- und sonstige Vertragsverpflichtungen gegenüber Kaufleuten der Sitz der GmbH. Der Erfüllungsort für Lieferungen ist der Versandort. Für alle Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckverfahren, ist der ausschließliche Gerichtsstand der Sitz von IT sure – Ulm -. IT sure behält sich jedoch vor, den Auftraggeber auch an seinem Sitz zu verklagen. Für die vertraglichen Beziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in den übrigen Teilen verbindlich.

13. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE
Der Kunde erteilt IT sure die Befugnis, die in Erfüllung des Auftrages angefallenen Arbeitsergebnisse als Referenz und zur Eigenwerbung zu verwenden. Der IT sure vom Kunden überlassenen Vorlagen und Gestaltungselemente werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde über die dafür notwendigen Rechte verfügt.

14. GEHEIMHALTUNG
IT sure ist berechtigt, den Kunden nach der Abnahme als Referenzkunden zu benennen, es sei denn, der Kunde untersagt dies schriftlich aus wichtigem Grund.

AGB DER IT SURE GMBH

it-sure

Auf dieser Seite finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IT sure GmbH.

Stand: 03 | 2021

Bei weiteren Fragen, kontaktieren Sie uns bitte unter:

Tel.    +49 (0) 731 | 9 35 50 – 0
Mail.  info@it-sure.de